Die Möglichkeiten der Urnenbestattung
Die Urnenbestattung ist mittlerweile die häufigste Art der Beisetzung. Dabei wird der Verstorbene vorher in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Für die Beisetzung der Urne gibt es folgende unterschiedliche Grabstätten:
Urnen-Reihengrab
- 20 Jahre Ruhefrist & 20 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Urne
- nicht verlängerbar
- eigene Pflege
Urnen-Reihengrab im Rasenfeld
- 15 Jahre Ruhefrist & 15 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Urne
- nicht verlängerbar
- wird von Friedhofsmitarbeitern gepflegt
Urnenwahlgrab
- 20 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 4 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
Urnenstehle
- 20 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 3 Urnen
- verlängerbar
- komplett pflegefrei
Anonymes Urnengrab
- 15 Jahre Ruhefrist & 15 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Urne
- nicht verlängerbar
- wird von Friedhofsmitarbeitern gepflegt
Erdwahlgrab 1-stellig
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Sarg oder 8 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
Erdwahlgrab 2-stellig
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 2 Särge oder 16 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
Erdwahlgrab Doppeltief
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 2 Särge oder 1 Sarg mit 8 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
* Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes. Die Ruhefrist ist die Dauer, wie lange eine Urne oder ein Sarg in der Erde verweilen muss. Das Nutzungsrecht zeigt demnach die Zeitspanne an, wie lange Ihnen das Grab zur Verfügung steht.